Safety First

8 Wichtige Regeln

Regel 1

GRUNDREGELN

Unsere SUP Vermietungen finden bei jedem Wetter statt. Bei Gewitter muss die Wasseroberfläche verlassen werden und wir verlängern die Vermietung für die Dauer der Unterbrechung. Bei totalem Abbruch bieten wir einen Ersatztermin an.

Regel 2

RECHTSFAHRGEBOT

Wie alle Wasserfahrzeuge haben auch SUPs nach Möglichkeit die rechte Seite in Fahrtrichtung ihres Fahrwassers einzunehmen. Ausnahmsweise darf auf der Außenalster entlang des West- und des Ostufers in beide Richtungen gefahren werden.

Regel 3

AUSWEICHPFLICHT

Die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang. Sport- und Ruderboote dürfen Fahrgast- schiffe und Schleppzüge nicht behindern. Kleinfahrzeuge, ohne Maschinenantrieb und nicht unter Segel (SUPs und Ruderboote zum Beispiel), müssen unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen. SUPs müssen sich rechtzeitig nach Steuerbord wenden oder, wenn dies nicht möglich ist, unmissverständlich anzeigen, wie sie ausweichen wollen.

Regel 4

BEGEGNEN UND KREUZEN

Faustregel: »Rechts vor links.« Aber Achtung: Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt. ​Begegnen sich zwei Wasserfahrzeuge auf exakt oder fast entgegengesetzten Kursen, müssen beide Boote nach steuerbord ausweichen, sodass sie mit ihren Backbord- seiten aneinander vorbeifahren. Für kreuzende Kurse gilt die Rechts-vor-links-Regel. Kreuzen sich die Kurse zweier Fahrzeuge, muss das links fahrende dem anderen die Vorfahrt gewähren, während das Boot an Steuerbord seinen Kurs fortsetzen muss.

Regel 5

DURCHFAHREN VON ENGSTELLEN

Faustregel: »Talfahrt vor Bergfahrt.« Aber Achtung: Sich nie darauf verlassen, dass der Andere die Regel kennt! ​Bei Brücken mit mehreren Öffnungen ist jeweils die rechte zu wählen, gegebenen- falls kann auch die mittlere benutzt werden. Aber nie die linke! Auf Schifffahrtszeichen ist zu achten. Bei Begegnungen von Sportbooten an einer Engstelle, die nicht genug Raum für ein gleichzeitiges Durchfahren ermöglicht, hat dasjenige Boot Vorfahrt, das mit dem Strom fährt, also auf Talfahrt ist.

Regel 6

KOLLISIONSVERHÜTUNG

Ist ein Vorfahrtsberechtigter dem Ausweichpflichtigen so nahe gekommen, dass dieser nicht zur Vermeidung einer Kollision beitragen kann, so muss der Vorfahrtsberechtigte so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist (»Manöver des letzten Augenblicks«). Vorfahrtsberechtigte, die in eine Kollision verwickelt sind und den Nachweis schuldigt bleiben, alle ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur Vermeidung eines Unfalls ausgeschöpft zu haben, sehen sich dem Vorwurf einer Mitschuld ausgesetzt – mit entsprechenden rechtlichen Folgen. Unverzüglich nach einem Unfall ist zwischen allen Beteiligten ein Protokoll aufzusetzen.

Regel 7

QUEREN VON WASSERSTRASSEN

Alle Fahrzeuge, auch Ruderboote, dürfen eine Wasserstraße nur überqueren, wenn sie sich vorher vergewissert haben, dass andere Fahrzeuge (auch Kleinfahrzeuge wie Kanus oder Tretboote) durch dieses Manöver nicht gefährdet oder zu einer abrupten Richtungs- oder Geschwindigkeitsänderung gezwungen werden.

Regel 8

ÜBERHOLEN

Überholen ist nur erlaubt, wenn es die Umstände zulassen und dabei jegliche Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Grundsätzlich muss links überholt werden. An Alsterdampfern darf nur vorbeigefahren werden, wenn sie halten.